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Energieausweis für Häuser Baujahr 1958–1968: Massenwohnungsbau der Wirtschaftswunderjahre

Redaktion Energieausweis-Experte · Stand: August 2026

Für ein Wohngebäude aus dieser Zeit mit bis zu vier Wohnungen ist in der Regel ausschließlich ein Bedarfsausweis zulässig, sofern es nicht auf das Dämmniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nachgerüstet wurde. Grund ist das Bauantragsdatum, das bei Häusern dieser Epoche praktisch immer vor dem gesetzlichen Stichtag 1. November 1977 liegt (§ 80 Abs. 3 GModG, bis 2026: GEG).

So wurde 1958 bis 1968 gebaut

In den Wirtschaftswunderjahren wuchs der Wohnungsbau in einem Tempo, das neue Methoden erforderte: Großtafelbau und andere industrialisierte Fertigteilverfahren beschleunigten die Errichtung ganzer Wohnsiedlungen erheblich. Kalksandstein und Hohlblocksteine lösten zunehmend den Vollziegel ab, die Wände wurden im Schnitt schlanker, dafür setzten sich größere Fensterflächen und offenere Grundrisse durch. Zentralheizungen verbreiteten sich in dieser Zeit deutlich stärker als zuvor und lösten Einzelöfen in immer mehr Neubauten ab.

Eine verbindliche Wärmeschutznorm gab es weiterhin nicht, Dämmung war noch kein Planungsziel. Nach der IWU-Gebäudetypologie profitieren Gebäude dieser Baualtersklasse dennoch geringfügig von etwas dickeren, mehrschaligen Wandaufbauten gegenüber der unmittelbaren Nachkriegszeit, gleichzeitig erhöhen die größeren, meist einfach verglasten Fensterflächen den Wärmeverlust wieder. In der Summe bleibt der energetische Ausgangszustand unsanierter Gebäude dieser Epoche schwach.

Fertigteilbau-Wohnhaus aus den 1960er-Jahren

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Baujahr 1958–1968?

Da der Bauantrag bei Häusern dieser Baualtersklasse so gut wie ausnahmslos vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, greift bei bis zu vier Wohnungen ohne Nachrüstung auf WSchV-1977-Niveau die gesetzliche Einschränkung: Nur der Bedarfsausweis ist zulässig, eine freie Wahl des Verbrauchsausweises scheidet aus.

Wurde ein solches Haus umfassend energetisch saniert und erreicht das Modernisierungsniveau die Anforderungen der WSchV 1977, gilt wieder Wahlfreiheit. Bei fünf oder mehr Wohnungen, wie sie in den größeren Wohnanlagen dieser Zeit häufig vorkommen, besteht die Wahlfreiheit ohnehin unabhängig vom Baujahr. Die Entscheidungshilfe Bedarfs- oder Verbrauchsausweis führt in wenigen Fragen zum passenden Typ. Alle Baualtersklassen samt Normen und typischen Werten stellt die Übersicht Energieausweis nach Baujahr gegenüber.

Typische Energieeffizienzklasse

Der Richtwert für den unsanierten Bestand mit Bauantrag vor 1977 liegt meist deutlich über 250 kWh/(m²·a), Klasse H. Bei Bauten der Wirtschaftswunderjahre mit ihren etwas dickeren Wandaufbauten fällt der Wert in der Praxis häufig etwas moderater aus, unsanierte Gebäude dieser Baualtersklasse landen deshalb tendenziell im Bereich der Klassen F bis G. Ein verlässliches Bild liefert immer nur der individuelle Energieausweis, insbesondere weil Zentralheizungen dieser Epoche inzwischen meist längst ausgetauscht wurden. Was Klasse F bedeutet, erklärt die Seite zur Energieeffizienzklasse F.

Energieausweis für Ihr Haus aus den 1960er-Jahren beauftragen

Fällt die Wahl gesetzlich auf den Bedarfsausweis, lässt sich dieser online beauftragen, anhand der von Ihnen gelieferten Gebäudedaten übernimmt eine ausstellungsberechtigte Fachperson die Berechnung. Details zum Ablauf: Bedarfsausweis online erstellen.

Häufige Fragen

Braucht ein Haus von 1963 einen Energieausweis?

Ja, ein Verkauf oder eine Neuvermietung löst die Pflicht aus. Ohne Nachrüstung auf WSchV-1977-Niveau ist bei bis zu vier Wohnungen in der Regel nur der Bedarfsausweis zulässig.

Warum haben Häuser dieser Zeit oft große Fensterflächen ohne guten Wärmeschutz?

Größere Fenster und offenere Grundrisse galten als modern, eine Wärmeschutznorm, die das hätte ausgleichen müssen, existierte noch nicht.

Mein Haus wurde saniert, gilt die WSchV-1977-Regel trotzdem?

Nein. Ist das Haus auf das Dämmniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht worden, besteht wieder Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

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Diese Seite bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist der Gesetzestext. Rechtliche Grundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das bis 2026 als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt war. Stand: August 2026.

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Wir stellen selbst keine Energieausweise aus. Die Ausstellung übernimmt ein registrierter Aussteller nach § 88 GEG (bis 2026: GEG, danach GModG) — wir vermitteln den Kontakt und die technische Abwicklung.

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