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Energieausweis fürs Haus: das müssen Eigentümer wissen

Redaktion Energieausweis-Experte · Stand: August 2026

Ihr Haus braucht einen Energieausweis, sobald Sie verkaufen, neu vermieten oder neu bauen (§ 80 GModG, bis 2026: GEG; Stand: August 2026). Es gibt zwei Ausweistypen, Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis, welcher zulässig ist, hängt vom Gebäude ab. Ausstellen darf nur eine dafür registrierte Person, die Beantragung läuft heute meist vollständig online.

Wann braucht Ihr Haus einen Energieausweis?

Die Pflicht entsteht nicht durch den Besitz eines Hauses, sondern durch einen konkreten Anlass. Verkaufen Sie Ihr Haus, vermieten Sie es neu, oder errichten Sie einen Neubau, brauchen Sie einen gültigen Energieausweis (§ 80 GModG). Wohnen Sie einfach weiter selbst darin und planen weder Verkauf noch Vermietung, entsteht keine Pflicht, auch wenn das Haus schon Jahrzehnte alt ist.

Eine wichtige Ausnahme betrifft denkmalgeschützte Häuser: Bei formal festgestelltem Denkmalschutz entfällt die Vorlagepflicht. Ebenfalls ausgenommen sind sehr kleine Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche. Alle Anlässe, Fristen und Ausnahmen im Detail stehen auf der Seite wann ein Energieausweis Pflicht ist.

Wenn ein Verkauf oder eine Neuvermietung ansteht, lohnt sich die Online-Erstellung, weil kein Vor-Ort-Termin nötig ist.

Energieausweis für Ihr Haus erstellen

Welcher Energieausweis für welches Haus?

Für die meisten Häuser besteht freie Wahl zwischen zwei Typen. Der Verbrauchsausweis wertet die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre aus und ist meist günstiger. Der Bedarfsausweis rechnet den Energiebedarf anhand von Baujahr, Dämmung und Heizungstechnik und ist aussagekräftiger, weil er nicht vom individuellen Heizverhalten der letzten Bewohner abhängt.

Bei einer Gruppe von Häusern gibt es diese Wahlfreiheit nicht: Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht auf das Dämmniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nachgerüstet sind, brauchen zwingend einen Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG). Bei einem Altbau lohnt sich deshalb vorher ein kurzer Check, bevor Sie einen Anbieter beauftragen. Eine ausführliche Entscheidungshilfe mit allen Kriterien finden Sie unter Entscheidungshilfe: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, die passende Erstellung für Ihr Wohngebäude auf Energieausweis für Ihr Wohngebäude erstellen.

Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus als Sinnbild für unterschiedliche Energieausweis-Anforderungen

Was kostet der Energieausweis fürs Haus?

Die Kosten hängen vor allem vom Ausweistyp ab. Ein Verbrauchsausweis ist grundsätzlich günstiger, weil der Aussteller nur vorhandene Abrechnungen auswertet. Ein Bedarfsausweis kostet mehr, weil er eine vollständige energetische Berechnung des Gebäudes erfordert, besonders wenn dafür ein Vor-Ort-Termin nötig ist. Konkrete Preisspannen nach Gebäudetyp mit Quellenangabe stehen auf der Seite was ein Energieausweis kostet.

So bekommen Sie den Ausweis Schritt für Schritt

  1. Ausweistyp klären: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, je nach Baujahr und persönlicher Präferenz.
  2. Unterlagen zusammenstellen: für den Verbrauchsausweis die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, für den Bedarfsausweis Angaben zu Baujahr, Dämmung, Fenstern und Heizung.
  3. Daten online übermitteln, statt einen Vor-Ort-Termin abzuwarten, sofern der Anbieter das anbietet.
  4. Prüfung durch einen nach § 88 GModG registrierten Aussteller.
  5. Ausweis mit Registriernummer als PDF erhalten, auf Wunsch zusätzlich per Post.

Den vollständigen Ablauf inklusive der benötigten Daten für beide Ausweistypen beschreibt die Seite Energieausweis online erstellen.

Beim Verkauf oder bei der Vermietung

Beim Verkauf müssen Sie den Energieausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung vorlegen, unmittelbar nach Vertragsabschluss geht das Original oder eine Kopie an den Käufer über (§ 80 GModG). Bei der Vermietung gelten dieselben Regeln entsprechend für Vermieter oder den beauftragten Makler. Zusätzlich müssen bestimmte Werte aus dem Ausweis, etwa der Endenergiebedarf und die Heizenergieträger, bereits in der Anzeige stehen, wenn zu diesem Zeitpunkt schon ein Ausweis vorliegt (§ 87 GModG). Die konkreten Abläufe für beide Situationen mit allen Fristen stehen auf Energieausweis beim Hausverkauf und Energieausweis bei Vermietung.

Das steht im Energieausweis

Ein Energieausweis für ein Haus zeigt vor allem drei Dinge: die Energieeffizienzklasse, den Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) und die Registriernummer des Ausstellers. Die Effizienzklasse ordnet den Energiekennwert auf einer Skala von A+ bis H ein (Anlage 10 zu § 86 GModG, Stand: August 2026):

Klasse Kennwert (kWh/m²a)
A+ bis 30
A bis 50
B bis 75
C bis 100
D bis 130
E bis 160
F bis 200
G bis 250
H über 250

Ein frisch gedämmtes Effizienzhaus landet meist in Klasse A oder B, ein unsanierter Altbau häufig in Klasse F bis H. Auf EU-Ebene ist zwar eine Reform der Effizienzklassen beschlossen, für Wohngebäude bleibt nach derzeitigem Stand aber die hier dargestellte Skala von A+ bis H maßgeblich.

Häufige Fragen

Braucht jedes Haus einen Energieausweis?

Nein. Pflicht ist er nur bei Verkauf, Neuvermietung oder Neubau (§ 80 GModG, bis 2026: GEG). Wer selbst im eigenen Haus wohnt und nicht verkauft oder vermietet, braucht keinen.

Was kostet ein Energieausweis für ein Haus?

Das hängt vom Typ ab: Ein Verbrauchsausweis ist günstiger, ein Bedarfsausweis teurer, weil er das Gebäude vollständig berechnet. Details mit konkreten Preisspannen stehen auf der Kosten-Seite.

Wie lange ist der Energieausweis für ein Haus gültig?

Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum (§ 79 Abs. 3 GModG). Danach brauchen Sie bei einem neuen Verkaufs- oder Vermietungsfall einen neuen Ausweis.

Welcher Energieausweis für ein altes Haus?

Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und ohne Nachrüstung auf das Dämmniveau von 1977, ist nur ein Bedarfsausweis zulässig (§ 80 Abs. 3 GModG).

Wo bekomme ich einen Energieausweis für mein Haus?

Bei einer nach § 88 GModG ausstellungsberechtigten Person. Die Datenerfassung lässt sich bei vielen Anbietern vollständig online erledigen, ein Vor-Ort-Termin ist nicht immer nötig.

Was passiert ohne Energieausweis beim Verkauf?

Der Verkauf selbst wird dadurch nicht unwirksam, ein fehlender oder nicht vorgelegter Energieausweis ist aber eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld nach § 108 GModG geahndet werden.


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Diese Seite bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist der Gesetzestext. Stand: August 2026.

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Wir stellen selbst keine Energieausweise aus. Die Ausstellung übernimmt ein registrierter Aussteller nach § 88 GEG (bis 2026: GEG, danach GModG) — wir vermitteln den Kontakt und die technische Abwicklung.

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