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Energieausweis und Sanierung: was sie verbindet

Redaktion Energieausweis-Experte · Stand: August 2026

Der Energieausweis beschreibt den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes, der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt dagegen einen konkreten Weg zur Verbesserung dieses Zustands. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Dokumente und zwei unterschiedliche Leistungen. Einen iSFP bieten wir nicht an, hier geht es ausschließlich um den Energieausweis.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Ein iSFP ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung und zeigt, in welcher Reihenfolge sich Maßnahmen wie Dämmung, neue Fenster oder eine neue Heizung sinnvoll umsetzen lassen. Erstellt wird er von einer Energieberaterin oder einem Energieberater, nicht vom Aussteller eines Energieausweises, auch wenn beide Rollen mitunter dieselbe Fachperson übernehmen kann. Der iSFP ist außerdem an bestimmte Förderprogramme gekoppelt: Wer bei späteren Einzelmaßnahmen die im iSFP empfohlenen Schritte umsetzt, kann von einem zusätzlichen Förderbonus profitieren. Details zu Ablauf und Fördervoraussetzungen führt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA).

Was kostet ein Sanierungsfahrplan?

Die Kosten eines iSFP hängen stark von Gebäudegröße, Region und dem beauftragten Energieberater ab, eine seriöse pauschale Zahl gibt es dafür nicht. Nach Angaben des BAFA wird die Energieberatung zur Erstellung eines iSFP für Wohngebäude mit 50 Prozent der Beratungskosten gefördert, für Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu einem Zuschuss von 650 Euro (Quelle: BAFA, Stand: August 2026). Die genaue Höhe des Eigenanteils ergibt sich erst aus dem konkreten Angebot der Energieberatung vor Ort.

Effizienzklasse G und die Sanierungs-Diskussion

Gebäude in einer schlechten Energieeffizienzklasse, insbesondere G oder H, geraten in der öffentlichen Debatte immer wieder als besonders sanierungsbedürftig in den Fokus. Eine allgemeine gesetzliche Sanierungspflicht allein aufgrund der Effizienzklasse besteht in Deutschland nach aktuellem Stand nicht, einzelne Verpflichtungen zur Modernisierung ergeben sich bislang nur aus anderen Anlässen, etwa einem Eigentümerwechsel bei bestimmten alten Heizungsanlagen. Was die jeweilige Effizienzklasse konkret bedeutet und wie sie berechnet wird, erklärt die Seite Baujahr, Berechnung und Effizienzklassen.

EPBD: die EU-Gebäuderichtlinie und der Energieausweis

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten und musste bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland hat die Vorgaben mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umgesetzt, das im Juli 2026 verkündet wurde. Das GModG löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Namen des Gesetzes ab, die Vorschriften zum Energieausweis gelten unter denselben Paragraphennummern fort.

Was bereits gilt: Die Umbenennung ist in Kraft, das Gesetz heißt offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz.

Was noch aussteht: Die konkreten Neuerungen bei Energieausweisen, etwa zusätzliche Kennwerte wie der absolute Energiebedarf in Megawattstunden pro Jahr, Angaben zum Anteil erneuerbarer Energien und eine neue, EU-weit einheitliche Effizienzklassenskala für Nichtwohngebäude, treten erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft; nach derzeitigem Stand ist dafür der Jahresbeginn 2027 vorgesehen. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen zum Energieausweis unverändert fort, bereits ausgestellte Ausweise bleiben ohne Austauschpflicht die vollen zehn Jahre gültig.

Offizielle Informationen zur Umsetzung stellt das GEG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung bereit.

Erst der Energieausweis, dann die Sanierung

Der Energieausweis ist in der Praxis oft der erste Schritt: Er zeigt, wo ein Gebäude energetisch steht, bevor eine Sanierung überhaupt geplant wird. Diesen ersten Schritt können Sie online und ohne langen Vorlauf erledigen, wie das geht, steht auf der Seite Energieausweis online erstellen.

Häufige Fragen

Ist der Energieausweis ein Sanierungsfahrplan?

Nein. Der Energieausweis beschreibt den Ist-Zustand, der iSFP zeigt einen Weg zur Verbesserung. Es sind zwei getrennte Leistungen.

Brauche ich vor der Sanierung einen Energieausweis?

Gesetzlich verpflichtend ist er dafür nicht, in der Praxis ist er aber ein sinnvoller Ausgangspunkt, weil er den energetischen Zustand vor der Modernisierung dokumentiert. Nach einer umfassenden Sanierung kann bei einem späteren Verkauf oder einer Vermietung ohnehin ein neuer Ausweis nötig werden.

Muss ich bei Effizienzklasse G sanieren?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht allein wegen der Effizienzklasse besteht nach aktuellem Stand nicht (Stand: August 2026). Einzelne Modernisierungspflichten können sich aus anderen gesetzlichen Anlässen ergeben.

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Diese Seite bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind der Gesetzestext und die Angaben der genannten Behörden. Stand: August 2026, Quellen: BAFA, GEG-Infoportal.

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Wir stellen selbst keine Energieausweise aus. Die Ausstellung übernimmt ein registrierter Aussteller nach § 88 GEG (bis 2026: GEG, danach GModG) — wir vermitteln den Kontakt und die technische Abwicklung.

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