Energieausweis in Ihrer Region: Regeln, Förderung und Bundesländer im Überblick
Die Regeln für den Energieausweis sind in allen 16 Bundesländern identisch, denn sie stammen aus einem Bundesgesetz: dem Gebäudeenergiegesetz, seit 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Was sich zwischen den Ländern tatsächlich unterscheidet, ist die Landesförderung für energetische Sanierung und die Struktur des Gebäudebestands selbst, vom Baualter bis zur Heizungsart. Diese Seite führt zu den einzelnen Bundesländern und zeigt, wo die Unterschiede wirklich liegen.

Was sich zwischen den Bundesländern wirklich unterscheidet
Die Vorgaben zum Energieausweis selbst kommen vollständig aus dem Bundesrecht. Pflicht bei Verkauf und Vermietung, die Fristen zur Vorlage und die Frage, wer den Ausweis ausstellen darf, gelten in Flensburg genauso wie in Garmisch-Partenkirchen. Kein Bundesland hat für den Ausweis eine eigene Fassung oder zusätzliche Landesvorschriften erlassen.
Zwei Ebenen sorgen trotzdem für reale Unterschiede. Erstens die Förderlandschaft: Jedes Bundesland hat eine eigene Förderbank, von der NRW.BANK bis zur BayernLabo. Jede legt eigene Programme für energetische Sanierung fest, mit eigenen Zinssätzen und eigenen Antragswegen, manche zusätzlich mit einem Tilgungszuschuss. Diese Programme fördern die Sanierung des Gebäudes, nicht die Kosten für den Energieausweis selbst. Zweitens der Gebäudebestand: Wie alt die Häuser in einem Bundesland im Schnitt sind und wie viele davon vermietet statt selbst bewohnt werden, unterscheidet sich laut Zensus 2022 spürbar zwischen den Ländern. Auch die vorherrschende Heizungsart variiert deutlich, wie die Zahlen zu einzelnen Ländern weiter unten zeigen. Ein Land mit vielen Altbauten aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung steht vor anderen Fragen als ein Land mit überwiegend jungem Gebäudebestand, auch wenn das Gesetz für beide gleich ist.
Eine gesetzliche Sonderrolle beim Thema Wärme hat nur Baden-Württemberg: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein eigenständiges Landesgesetz, das beim Austausch einer Heizung in älteren Gebäuden eine Mindestquote erneuerbarer Wärme vorschreibt. Daneben kennen einzelne Länder eigene Solarvorgaben im Baurecht, etwa Nordrhein-Westfalen mit der Solardachpflicht bei Dachsanierungen. Beides betrifft Heizung oder Dach, nicht den Energieausweis, und ändert nichts an der bundesweit einheitlichen Ausstellungspflicht.
Alle 16 Bundesländer im Überblick
Acht Bundesländer sind bereits mit einer eigenen Seite vertreten, mit Förderbank, Gebäudebestand und den lokalen Besonderheiten im Detail. Die übrigen acht Seiten folgen nach und nach, bis dahin steht hier zumindest der Name der zuständigen Förderbank.
| Bundesland | Förderbank | Besonderheit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | L-Bank | Einziges Bundesland mit eigenem Wärmegesetz (EWärmeG) für Bestandsgebäude |
| Bayern | BayernLabo | Wohneigentumsquote 48,6 Prozent, rund 5 Punkte über dem Bundesschnitt |
| Berlin | IBB | Stadtstaat mit einer der niedrigsten Eigentumsquoten aller Länder |
| Brandenburg | ILB | |
| Bremen | BAB (Bremer Aufbau-Bank) | |
| Hamburg | IFB Hamburg | |
| Hessen | WIBank | 51,8 Prozent Mietwohnungen; WIBank fördert Mietwohnungsbau und inzwischen auch Eigenheime |
| Mecklenburg-Vorpommern | LFI Mecklenburg-Vorpommern | |
| Niedersachsen | NBank | 71,0 Prozent der Wohngebäude mit Gasheizung, höchster Wert aller Länder |
| Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK | Solardachpflicht bei Bestandssanierung ab 2026, 63,3 Prozent Einfamilienhäuser |
| Rheinland-Pfalz | ISB | Kleinteiliger Bestand, rund 1,7 Wohnungen je Gebäude |
| Saarland | SIKB | |
| Sachsen | SAB | 51 Prozent der Wohngebäude vor 1949 errichtet, doppelt so hoch wie der Bundesschnitt |
| Sachsen-Anhalt | IB Sachsen-Anhalt | |
| Schleswig-Holstein | IB.SH | |
| Thüringen | TAB (Thüringer Aufbaubank) |
Energieausweis online erstellen: unabhängig vom Bundesland
Ob eine Immobilie in einer Großstadt oder in einer kleinen Landgemeinde liegt, spielt für die Online-Erstellung keine Rolle. Die Gebäudedaten werden digital übermittelt, ein Termin vor Ort ist höchstens beim Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Aufnahme nötig und auch dann unabhängig davon, in welchem Bundesland der Aussteller seinen Sitz hat. Wer den Energieausweis online erstellen lässt, wählt zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis nach den bundesweit gleichen Regeln, nicht nach dem eigenen Wohnort.
Häufige Fragen
Unterscheiden sich die Regeln zum Energieausweis von Bundesland zu Bundesland?
Nein. Die gesetzliche Grundlage, das GModG (früher GEG), ist in allen 16 Ländern dieselbe. Unterschiede gibt es nur bei Förderung und Gebäudebestand, nicht bei den Regeln zum Ausweis selbst.
Muss der Aussteller aus meinem Bundesland kommen?
Nein. Die Qualifikation zur Ausstellung ist in § 88 GModG (bis 2026: GEG) bundesweit einheitlich geregelt und nicht an einen Wohn- oder Firmensitz in einem bestimmten Bundesland gebunden. Ein Aussteller mit Sitz in einem anderen Land darf den Energieausweis für ein Gebäude in jedem Bundesland ausstellen. Wann überhaupt ein Ausweis vorgeschrieben ist, zeigt die Seite Energieausweis-Pflicht.
Warum gibt es dann überhaupt Unterschiede zwischen den Bundesländern?
Weil jedes Land eine eigene Förderbank mit eigenen Sanierungsprogrammen hat und weil sich der Gebäudebestand unterscheidet: Mal dominiert der Altbau wie in Sachsen, mal das gasbeheizte Einfamilienhaus wie in Niedersachsen. Das wirkt sich auf Förderentscheidungen und auf die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis aus, nicht auf die gesetzliche Grundlage selbst.
Diese Seite bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind der Gesetzestext und die Angaben der genannten Behörden und Förderbanken. Stand: August 2026. Quellen: Gesetze im Internet, Gebäudeenergiegesetz/GModG, sowie die auf den einzelnen Länderseiten genannten Förderbanken und Statistikämter.