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Energieausweis: Kosten im Überblick

Redaktion Energieausweis-Experte · Stand: August 2026

Ein Energieausweis kostet je nach Typ und Gebäude meist zwischen rund 70 und 500 Euro. Ein Verbrauchsausweis ist günstiger und liegt bei Online-Anbietern häufig bei 70 bis 100 Euro, ein Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Termin meist bei 300 bis 500 Euro (Verbraucherzentrale, co2online, Stand: August 2026). Wer online bestellt und ohne Vor-Ort-Termin auskommt, zahlt in der Regel weniger als bei einer klassischen Begehung.

Symbolische Darstellung unterschiedlicher Energieausweis-Kosten je nach Gebäudetyp

Was kostet ein Verbrauchsausweis?

Ein Verbrauchsausweis wertet die tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre aus. Der Aufwand für den Aussteller ist überschaubar, deshalb ist dieser Ausweistyp meist die günstigere Wahl. Bei reinen Online-Anbietern bewegen sich die Preise laut Verbraucherzentrale und co2online oft zwischen 70 und 100 Euro, bei klassischer Erstellung mit Vor-Ort-Termin auch bis zu 250 Euro (Stand: August 2026).

Der Preis hängt vor allem davon ab, wie die Daten erfasst werden. Ein Formular mit hochgeladenen Abrechnungen ist günstiger als ein persönlicher Termin vor Ort. Auch die Wohnfläche und die Zahl der Wohneinheiten spielen eine Rolle, allerdings in geringerem Maß als beim Bedarfsausweis. Details zur Erstellung und zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf der Seite zum Verbrauchsausweis online erstellen.

Was kostet ein Bedarfsausweis?

Ein Bedarfsausweis rechnet den Energiebedarf des Gebäudes anhand von Bauunterlagen, Baujahr, Dämmung und Heizungstechnik. Das ist aufwendiger als eine reine Verbrauchsauswertung, entsprechend höher liegt der Preis. Mit Vor-Ort-Termin nennen Verbraucherzentrale und co2online üblicherweise 300 bis 500 Euro, bei reiner Online-Erstellung ohne persönlichen Termin, etwa wenn Fotos und Bauunterlagen ausreichen, sind es häufig rund 100 bis 200 Euro (Stand: August 2026).

Der Unterschied erklärt sich durch den Rechenaufwand: Der Aussteller muss die energetischen Eigenschaften des Gebäudes im Detail modellieren, nicht nur Verbrauchswerte übertragen. Wann ein Bedarfsausweis überhaupt vorgeschrieben ist und wie die Online-Erstellung abläuft, steht auf der Seite Bedarfsausweis online erstellen.

Kosten nach Gebäudetyp

Die folgende Übersicht zeigt typische Preisrahmen. Wo keine belastbare öffentliche Quelle vorliegt, steht das ausdrücklich dabei.

Gebäudetyp Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Eigentumswohnung ca. 70–100 Euro (online) ca. 100–300 Euro
Einfamilienhaus ca. 70–120 Euro (online) ca. 300–500 Euro (mit Vor-Ort-Termin)
Mehrfamilienhaus ca. 100–250 Euro, je nach Zahl der Einheiten abhängig vom Einzelfall, deutlich höher als beim EFH
Gewerbeimmobilie abhängig vom Einzelfall abhängig vom Einzelfall, keine belastbare Marktspanne öffentlich verfügbar

Quellen: Verbraucherzentrale, co2online, Stand: August 2026. Bei Mehrfamilienhäusern mit vielen Einheiten sinkt der Preis pro Wohnung oft, weil sich der Erfassungsaufwand auf mehrere Einheiten verteilt. Für Gewerbe- und Nichtwohngebäude fehlt eine verlässliche öffentliche Preisübersicht, hier variiert der Aufwand stark je nach Nutzungsart. Details zur Wahl des passenden Dokuments für Ihr Objekt: welcher Ausweistyp der richtige ist.

Gibt es den Energieausweis kostenlos?

Kostenlose Online-Generatoren und Schnelltests kursieren im Netz, sie ersetzen jedoch keinen gültigen Energieausweis. Ausstellen darf ihn nur eine Person, die nach § 88 GModG (bis 2026: GEG) dazu berechtigt ist, und er braucht eine Registriernummer nach § 98 GModG. Ein Formular, das diese Schritte nicht durchläuft, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht, unabhängig davon, wie professionell es aussieht. „Günstig und online“ ist realistisch, „kostenlos und rechtsgültig“ in der Regel nicht.

Was tatsächlich kostenlos ist: die Erstberatung oder ein unverbindliches Angebot bei den meisten Anbietern. Die Ausstellung des Dokuments selbst kostet immer etwas, weil ein qualifizierter Aussteller haftet und die Registrierung Gebühren auslöst.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für den Energieausweis trägt die Person, die ihn gesetzlich braucht, also in der Regel der Verkäufer oder der Vermieter. Auf die Betriebskostenabrechnung des Mieters lässt sich die Erstellung nicht umlegen: Die Betriebskostenverordnung listet in ihrer Anlage 1 die umlagefähigen Betriebskostenarten abschließend auf, der Energieausweis gehört nicht dazu. Vermieter tragen die Kosten also selbst, ähnlich wie andere Verwaltungskosten.

So sparen Sie beim Energieausweis, ohne Risiko

Der günstigste Weg ist meist der richtige Ausweistyp: Wenn ein Verbrauchsausweis rechtlich ausreicht, ist er fast immer billiger als ein Bedarfsausweis. Online-Erstellung ohne Vor-Ort-Termin spart zusätzlich Zeit und Kosten, sofern der Anbieter alle nötigen Nachweise digital entgegennimmt. Vollständige Unterlagen beim ersten Anlauf verhindern Nachfragen und Verzögerungen, die den Prozess in die Länge ziehen. Von Angeboten deutlich unter 70 Euro rät die Verbraucherzentrale ausdrücklich ab, weil dort oft an der Datenerfassung gespart wird. Wie die Beauftragung ohne Vor-Ort-Termin konkret abläuft, zeigt die Seite Energieausweis online erstellen.

Energieausweis online erstellen

Häufige Fragen

Was kostet ein Energieausweis?

Ein Energieausweis kostet je nach Typ zwischen etwa 70 und 500 Euro. Ein Verbrauchsausweis liegt online meist bei 70 bis 100 Euro, ein Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Termin bei 300 bis 500 Euro (Verbraucherzentrale, co2online, Stand: August 2026).

Warum ist der Bedarfsausweis teurer?

Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf anhand von Bauunterlagen, Dämmung und Heizungstechnik. Das ist rechnerisch aufwendiger als die Auswertung von Verbrauchsdaten, deshalb kostet er mehr als ein Verbrauchsausweis.

Was kostet ein Energieausweis für ein Einfamilienhaus?

Für ein Einfamilienhaus kostet ein Verbrauchsausweis online meist 70 bis 120 Euro, ein Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Termin üblicherweise 300 bis 500 Euro (Stand: August 2026).

Ist ein kostenloser Energieausweis gültig?

Nur wenn er von einer nach § 88 GModG (bis 2026: GEG) berechtigten Person ausgestellt wurde und eine Registriernummer nach § 98 GModG trägt. Ein reines Online-Formular ohne geprüften Aussteller erfüllt diese Anforderung nicht.

Kann ich die Kosten auf den Mieter umlegen?

Nein. Die Betriebskostenverordnung listet umlagefähige Kostenarten abschließend auf, der Energieausweis gehört nicht dazu. Die Kosten trägt der Vermieter selbst.


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Diese Seite bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist der Gesetzestext. Stand: August 2026.

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Wir stellen selbst keine Energieausweise aus. Die Ausstellung übernimmt ein registrierter Aussteller nach § 88 GEG (bis 2026: GEG, danach GModG) — wir vermitteln den Kontakt und die technische Abwicklung.

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