Verbrauchsausweis online erstellen (Energieverbrauchsausweis)
Ein Verbrauchsausweis, auch Energieverbrauchsausweis genannt, weist den Energieverbrauch eines Gebäudes aus, berechnet aus den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsjahre. Er ist meist günstiger als der Bedarfsausweis und für die meisten bestehenden Wohngebäude zulässig. Die Erstellung läuft vollständig online, auf Basis Ihrer Heizkostenabrechnungen.
Wann ist der Verbrauchsausweis zulässig?
Grundsätzlich besteht bei den meisten Wohngebäuden Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Eine wichtige Einschränkung regelt § 80 Absatz 3 GModG (bis 2026: GEG): Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht auf das Dämmniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nachgerüstet sind, ist ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig (§ 80 GModG, Stand: August 2026).
Trifft diese Regel auf Ihr Gebäude zu, ist der Verbrauchsausweis keine Option, unabhängig davon, wie viele Verbrauchsdaten vorliegen. In diesem Fall führt der Weg direkt zum Energiebedarfsausweis. Trifft sie nicht zu, etwa bei einem Neubau, einem Gebäude mit fünf oder mehr Wohnungen oder einem sanierten Altbau, können Sie hier fortfahren. Bei allen Gebäuden, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, stellt sich diese Frage ohnehin nicht, hier gilt von vornherein freie Wahl zwischen beiden Ausweistypen.
„Nachgerüstet auf WSchV-1977-Niveau“ heißt konkret: Die Gebäudehülle, also Dach, Fassade und Fenster, wurde nachträglich so gedämmt, dass das Gebäude insgesamt den damaligen Mindeststandard erreicht, eine neue Heizung allein reicht dafür nicht aus. Im Zweifel prüft der Aussteller diese Frage im Rahmen der Datenerfassung, eine grobe Selbsteinschätzung anhand von Sanierungsunterlagen oder einem Energieberatungsbericht hilft aber schon vorab weiter.
Diese Daten brauchen Sie
Anders als beim Bedarfsausweis genügen beim Verbrauchsausweis in aller Regel Unterlagen, die ohnehin schon vorhanden sind, eine gesonderte Begehung des Gebäudes ist normalerweise nicht nötig. Für den Verbrauchsausweis reichen in der Regel folgende Angaben:
- Heizkostenabrechnungen der letzten drei vollen Abrechnungsjahre
- Wohnfläche des Gebäudes
- Art und Baujahr der Heizungsanlage
- Angaben zu Leerstand während des Abrechnungszeitraums, falls zutreffend
Fehlt eine Abrechnung, etwa weil Sie das Gebäude erst kürzlich erworben haben, kann der vorherige Eigentümer oder der Energieversorger die Werte meist nachliefern. Ohne drei vollständige Jahre lässt sich der Verbrauchsausweis nicht zuverlässig berechnen.
Typische Fehler bei den Verbrauchsdaten
Die häufigste Rückfrage betrifft die Trennung von Heizung und Warmwasser: Viele Abrechnungen weisen nur eine Gesamtsumme aus, für die Berechnung müssen sich die beiden Anteile aber getrennt zuordnen lassen. Bei vermieteten Objekten mit mehreren Parteien wird gelegentlich nur die eigene Abrechnung einer Wohnung eingereicht statt der Werte für das gesamte Gebäude, dabei bezieht sich der Verbrauchsausweis immer auf das Gebäude als Ganzes. Ein häufig übersehener Sonderfall ist ein Heizungstausch mitten im Abrechnungszeitraum: Wechselt die Heizungsanlage etwa im zweiten der drei Jahre, sind die Verbrauchswerte davor und danach nur eingeschränkt vergleichbar, der Aussteller berücksichtigt das bei der Berechnung, benötigt dafür aber das genaue Datum der Umstellung. Und bei längerem Leerstand einzelner Wohnungen sollte die Zeitspanne möglichst genau angegeben werden, ein grob geschätzter Zeitraum verzerrt sonst den ausgewiesenen Verbrauch pro Quadratmeter.

So läuft die Online-Erstellung ab
Die Online-Erstellung folgt dem üblichen Ablauf, wie ihn die Seite Energieausweis online erstellen im Detail beschreibt, nur dass hier ausschließlich Verbrauchsdaten gefragt sind.
- Verbrauchsdaten eingeben. Sie übertragen die Werte aus Ihren Heizkostenabrechnungen in das Online-Formular.
- Prüfung durch den Aussteller. Ein ausstellungsberechtigter Experte (§ 88 GModG) kontrolliert die Angaben.
- Zustellung. Den fertigen Verbrauchsausweis erhalten Sie als PDF per E-Mail. Wie schnell es geht, hängt vom jeweiligen Anbieter ab
[PARTNER_TBD].
Fällt dem Aussteller bei der Prüfung eine Auffälligkeit auf, etwa ein ungewöhnlich hoher Verbrauch in einem Jahr, fragt er gezielt nach, statt den Ausweis ohne Klärung auszustellen. Das kann die Bearbeitung um ein paar Tage verlängern, macht das Ergebnis aber verlässlicher.
Ein Beispiel: Ein Ehepaar verkauft sein vermietetes Dreifamilienhaus aus dem Jahr 1995. Die Hausverwaltung hat alle drei Heizkostenabrechnungen digital archiviert, Heizung und Warmwasser sind getrennt ausgewiesen. Die Übertragung ins Formular dauert wenige Minuten, der Aussteller bestätigt die Plausibilität ohne Rückfrage, weil die Daten vollständig und stimmig sind. Anders bei einem Eigentümer, der sein Einfamilienhaus aus den 2000er-Jahren erst vor anderthalb Jahren übernommen hat: Für die Zeit vor dem Kauf fragt er bei der Vorbesitzerin oder beim Energieversorger nach den Abrechnungen, erst mit allen drei Jahren lässt sich der Verbrauchsausweis vollständig berechnen.
Wann der Verbrauchsausweis an seine Grenzen stößt
Nicht jede Datenlage eignet sich für die reine Online-Erfassung. Bei gemischt genutzten Gebäuden, etwa einem Wohnhaus mit vermieteter Gewerbefläche im Erdgeschoss, lässt sich der Verbrauch nicht ohne Weiteres den einzelnen Nutzungsarten zuordnen, hier braucht es häufig eine genauere Aufschlüsselung, als ein Standardformular abfragt. Auch bei einer gemeinsamen Heizzentrale für mehrere Gebäude auf einem Grundstück ist die Zuordnung des Verbrauchs auf das einzelne Gebäude oft nicht trivial und sollte im Gespräch mit dem Aussteller geklärt werden, bevor Zahlen eingetragen werden. Liegen für keines der drei Jahre vollständige Abrechnungen vor, weil ältere Unterlagen verloren gegangen sind, kommt ohnehin nur der Bedarfsausweis infrage. Und wenn unklar ist, ob ein Gebäude tatsächlich unter die WSchV-1977-Ausnahme fällt, etwa weil frühere Sanierungsmaßnahmen nicht dokumentiert sind, lohnt sich vor der Online-Erstellung eine kurze Einschätzung durch einen Energieberater vor Ort, um nicht mit dem falschen Ausweistyp zu starten.
Verbrauchsausweis oder doch Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis spiegelt das tatsächliche Heizverhalten der Bewohner wider, der Bedarfsausweis bewertet die bauliche Substanz unabhängig davon. Wer kurz vor dem Verkauf steht und bereits Abrechnungen vorliegen hat, fährt mit dem Verbrauchsausweis meist schneller und günstiger. Bei einem Mehrfamilienhaus mit fünf oder mehr Wohnungen ist die Wahlfreiheit ohnehin gegeben, hier entscheidet meist allein, welche Unterlagen schneller vollständig vorliegen. Alle Details zur Abgrenzung liefert die Entscheidungshilfe zum Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Kosten
Der Verbrauchsausweis ist der günstigere der beiden Ausweistypen, weil keine bauliche Einzelberechnung nötig ist, sondern vorhandene Abrechnungsdaten ausgewertet werden. Der Aufwand für den Aussteller steigt vor allem dann, wenn Abrechnungen lückenhaft sind oder erst bei Vorbesitzern oder dem Energieversorger angefragt werden müssen, das kann sich im Preis niederschlagen. Wer alle Unterlagen vollständig und sortiert einreicht, hat in der Regel die besten Chancen auf eine zügige und günstige Bearbeitung. Was die Erstellung konkret kostet, hängt vom gewählten Anbieter ab [PRICE_TBD]. Eine Einordnung der Preisspannen im Markt bietet die Seite Energieausweis Kosten.
Häufige Fragen
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Ein Verbrauchsausweis dokumentiert den Energieverbrauch eines Gebäudes: den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre, abgelesen aus den Heizkostenabrechnungen.
Für welche Gebäude ist der Verbrauchsausweis erlaubt?
Für die meisten Wohngebäude, außer für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht saniert sind. Dort schreibt § 80 Absatz 3 GModG den Bedarfsausweis vor.
Welche Unterlagen brauche ich?
Die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, die Wohnfläche sowie Angaben zur Heizungsanlage. Bei Leerstand während des Abrechnungszeitraums kommen ergänzende Angaben dazu.
Was kostet ein Verbrauchsausweis?
Er ist günstiger als der Bedarfsausweis, weil keine bauliche Berechnung des Gebäudes nötig ist. Konkrete Zahlen nennt der Anbieter [PRICE_TBD].
Wie lange ist der Verbrauchsausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum, wie jeder Energieausweis nach § 79 Absatz 3 GModG.
Diese Seite bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist der Gesetzestext.
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