Energieausweis online erstellen

Ausstellung durch ausstellungsberechtigte Experten nach § 88 GModG (bis 2026: GEG), Zustellung digital per E-Mail.

Ein Energieausweis lässt sich vollständig online erstellen: Sie tragen die Gebäude- oder Verbrauchsdaten in ein Formular ein, ein ausstellungsberechtigter Experte nach § 88 GModG prüft sie und stellt den Ausweis mit Registriernummer aus. Für viele Wohngebäude reicht dafür der Verbrauchsausweis, für bestimmte ältere Gebäude mit wenigen Wohnungen ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

So funktioniert die Online-Erstellung

Der Ablauf unterscheidet sich kaum von einer Vor-Ort-Beauftragung, nur die Datenübergabe läuft digital.

  1. Daten eingeben. Sie füllen ein Online-Formular mit den Angaben zu Ihrem Gebäude aus, je nach Ausweistyp Verbrauchswerte aus den letzten drei Jahren oder bauliche Kennwerte wie Baujahr und Dämmung.
  2. Prüfung durch einen registrierten Aussteller. Ein Aussteller mit Berechtigung nach § 88 GModG kontrolliert die Angaben auf Plausibilität, bevor der Ausweis erstellt wird. Dabei vergleicht er die Werte mit typischen Kennzahlen für Gebäude ähnlicher Bauart und fragt nach, wenn etwas auffällt, etwa ein ungewöhnlich niedriger Verbrauch wegen längeren Leerstands.
  3. Zustellung. Der fertige Energieausweis geht als PDF per E-Mail an Sie, auf Wunsch auch zusätzlich per Post. Wie lange das im Einzelfall dauert, hängt vom Anbieter ab [PARTNER_TBD: genaue Bearbeitungszeit nach Anbindung ergänzen], in der Regel sind es wenige Werktage.

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Eigentümerin verkauft eine Eigentumswohnung aus den 1990er-Jahren und hat noch keinen Energieausweis. Sie holt die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre aus dem Ordner der Hausverwaltung, trägt Wohnfläche und Heizungsart ins Formular ein und schickt die Angaben ab. Der Aussteller prüft die Werte und stellt den Verbrauchsausweis aus, eine Rückfrage gibt es nur, wenn eine Abrechnung Lücken zeigt. Bei einem freistehenden Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren ohne durchgehende Verbrauchsdaten läuft es anders: Hier braucht der Aussteller Baujahr, Dämmwerte und Angaben zur Heizungsanlage, weil sich ohne diese Werte kein Bedarfsausweis berechnen lässt. Beide Fälle laufen über dasselbe Formular, nur die abgefragten Felder unterscheiden sich.

Diese Schritte gelten für den Energieausweis für Wohngebäude genauso wie für den Energieausweis für Gewerbeimmobilien, nur die abgefragten Kennwerte unterscheiden sich je nach Gebäudetyp. Ein Vor-Ort-Termin entfällt in beiden Fällen.

Energieausweis online erstellen – Formular am Laptop mit Hausgrundriss

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Welcher Ausweistyp infrage kommt, hängt vom Gebäude ab, nicht von Ihrer Präferenz. Der Verbrauchsausweis wertet den tatsächlichen Heizenergieverbrauch der letzten drei Jahre aus und ist meist günstiger. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf anhand der Bausubstanz, unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner, und ist bei bestimmten älteren Gebäuden vorgeschrieben.

Nach § 80 Absatz 3 GModG gilt: Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht auf das Dämmniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nachgerüstet sind, ist zwingend ein Bedarfsausweis auszustellen (Stand: August 2026, § 80 GModG). In allen anderen Fällen besteht Wahlfreiheit.

Kriterium Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Grundlage Tatsächlicher Energieverbrauch (3 Jahre) Berechnete Gebäudeeigenschaften
Typische Kosten Günstiger Höher, wegen Einzelberechnung
Bei Altbau vor 1977 Oft nicht zulässig Meist vorgeschrieben
Aussagekraft Abhängig vom Nutzerverhalten Unabhängig vom Nutzerverhalten

Wer schon eine vollständige Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre griffbereit hat und nicht unter die WSchV-1977-Ausnahme fällt, kommt mit dem Verbrauchsausweis in der Regel schneller zum fertigen Dokument. Wer dagegen einen Neubau oder ein älteres, nicht saniertes Gebäude mit wenigen Wohnungen besitzt, plant besser gleich mit dem Bedarfsausweis, statt erst eine Ablehnung durch den Aussteller abzuwarten.

Alle Fallkonstellationen im Detail behandelt unsere Entscheidungshilfe: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Steht der Typ schon fest, geht es hier direkt weiter: Verbrauchsausweis online erstellen oder Bedarfsausweis online erstellen.

Welche Daten Sie brauchen

Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Ausweistyp deutlich.

Für den Verbrauchsausweis:

  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei vollen Abrechnungsjahre
  • Wohnfläche des Gebäudes
  • Art der Heizungsanlage
  • Angaben zu längerem Leerstand, falls vorhanden

Für den Bedarfsausweis:

  • Baujahr des Gebäudes
  • Angaben zur Dämmung (Fassade, Dach, Fenster)
  • Art und Alter der Heizungsanlage
  • Wohnfläche und Anzahl der Geschosse

Beide Listen wirken auf den ersten Blick ähnlich umfangreich, in der Praxis sind Heizkostenabrechnungen für die meisten Eigentümer aber leichter zu beschaffen als exakte Dämmwerte, weshalb der Verbrauchsausweis häufiger gewählt wird, wo beide Typen erlaubt sind. Je vollständiger die Angaben, desto reibungsloser läuft die Prüfung durch den Aussteller. Fehlende Werte lassen sich in der Regel nachreichen, das verlängert aber die Bearbeitungszeit.

Typische Fehler bei der Dateneingabe

Ein paar Angaben sorgen erfahrungsgemäß für Rückfragen und verzögern die Ausstellung. Häufig übersehen wird bei den Heizkostenabrechnungen, dass Warmwasser und Heizung getrennt ausgewiesen werden müssen, viele Abrechnungen fassen beides in einer Summe zusammen. Fehlt wegen eines Eigentümerwechsels mitten im Abrechnungsjahr eine vollständige Jahresabrechnung, hilft in der Regel eine Anfrage beim Energieversorger oder bei der vorherigen Eigentümerin. Auch die Wohnfläche wird gelegentlich falsch übernommen: Aus dem Kaufvertrag stammt oft eine Zahl, die ein späterer Ausbau des Dachgeschosses längst überholt hat, das führt zu einem verzerrten Ergebnis im fertigen Ausweis. Nicht immer eindeutig ist beim Bedarfsausweis das Baujahr, etwa nach einer Kernsanierung mit neuem Dach und neuen Fenstern. Maßgeblich bleibt dann meist das Jahr, in dem die Bausubstanz errichtet wurde, die ausgeführten Sanierungsmaßnahmen fließen gesondert in die Bewertung ein. Im Zweifel klärt der Aussteller solche Fälle während der Prüfung, eine vollständige und plausible erste Eingabe verkürzt die Bearbeitungszeit aber spürbar.

Wann der Online-Weg nicht die richtige Lösung ist

Der Online-Weg deckt die meisten Standardfälle ab, an seine Grenzen stößt er bei einigen Gebäudekonstellationen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten Sonderregeln: Vorlage-, Übergabe- und Aushangpflicht sind für sie nach § 79 Absatz 4 Satz 2 GModG ausgesetzt. Welche Angaben trotzdem sinnvoll oder erforderlich sind, klärt sich am besten im direkten Gespräch mit einem Energieberater vor Ort. Bei Gebäuden mit deutlich unterschiedlichen Nutzungseinheiten, etwa einem Wohnhaus mit angebauter Werkstatt oder Ladenfläche, kann die Zuordnung der Verbrauchs- oder Bedarfswerte komplizierter sein, als ein Online-Formular es abbilden kann, für reine Gewerbeimmobilien gelten ohnehin andere Kennwerte. Auch bei laufenden oder erst kürzlich abgeschlossenen größeren Umbauten, etwa einer neuen Heizungsanlage mitten im Abrechnungszeitraum, sind die vorhandenen Verbrauchsdaten oft nicht repräsentativ. In solchen Fällen liefert eine Begehung durch einen Energieberater vor Ort belastbarere Werte als die reine Online-Erfassung, auch wenn das etwas mehr Zeit kostet.

Was kostet ein Energieausweis online?

Der Verbrauchsausweis ist grundsätzlich günstiger als der Bedarfsausweis, weil er ohne bauliche Einzelberechnung auskommt. Konkrete Preise hängen vom gewählten Anbieter ab [PRICE_TBD: Partnerpreise nach Anbindung ergänzen]. Der Preis richtet sich unter anderem danach, ob der Aussteller die Angaben ausschließlich anhand des Formulars prüft oder zusätzlich Fotos oder einen kurzen Rückruf verlangt, sowie nach Größe und Alter des Gebäudes. Wer den falschen Ausweistyp beauftragt, etwa einen Verbrauchsausweis für ein Gebäude, das eigentlich unter die WSchV-1977-Ausnahme fällt, muss den Vorgang meist neu starten und verliert damit unnötig Zeit. Eine Übersicht zu Preisspannen und Kostenfaktoren im Markt finden Sie unter was ein Energieausweis kostet.

Im Netz kursieren auch kostenlose Generatoren. Ein Energieausweis ist jedoch nur gültig, wenn ihn eine nach § 88 GModG ausstellungsberechtigte Person mit Registriernummer unterschrieben hat. Ein selbst zusammengestelltes Dokument ohne diese Unterschrift erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht, unabhängig davon, wie professionell es aussieht.

Wer darf den Energieausweis ausstellen?

Ausstellen darf einen Energieausweis nur, wer nach § 88 GModG dazu berechtigt ist: in der Regel Architekten, Bauingenieure oder Energieberater mit entsprechendem Studienabschluss oder einschlägiger Berufserfahrung im energieeffizienten Bauen (§ 88 GModG, Stand: August 2026). Jeder ausgestellte Ausweis erhält zusätzlich eine Registriernummer, die bei der GEG-Registrierstelle des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) beantragt wird (§ 98 GModG). Für Käufer oder Mieter ist die Registriernummer damit ein einfaches Prüfkriterium: Fehlt sie auf dem Dokument, wurde der Ausweis nicht regulär registriert.

Wir stellen selbst keine Energieausweise aus. Die Erstellung übernimmt ein Partner-Aussteller mit der genannten Registrierung, wir vermitteln lediglich den Kontakt und übernehmen die technische Abwicklung des Formulars.

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Bei Verkauf oder Vermietung müssen Eigentümer und Makler potenziellen Käufern oder Mietern den Energieausweis oder eine Kopie davon spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 Absatz 4 und 5 GModG, Stand: August 2026). Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Verkauf privat oder über einen Makler abgewickelt wird. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellungsdatum (§ 79 Absatz 3 GModG).

Wer einen Besichtigungstermin bereits vereinbart hat, sollte die Online-Erstellung frühzeitig anstoßen. Die Prüfung durch den Aussteller braucht Zeit, und wenn Unterlagen wie Heizkostenabrechnungen erst noch zusammengetragen werden müssen, kann es bei sehr kurzfristigen Terminen eng werden. Wer sich rechtzeitig kümmert, hat den Ausweis meist fertig, bevor die ersten Interessenten das Gebäude besichtigen. Details zu Ausnahmen und Bußgeldern lesen Sie unter wann ein Energieausweis Pflicht ist.

Häufige Fragen

Kann ich einen Energieausweis online erstellen?

Ja, ein Energieausweis kann vollständig online beantragt werden. Sie geben die Gebäude- oder Verbrauchsdaten in ein Formular ein, ein nach § 88 GModG ausstellungsberechtigter Experte prüft die Angaben und stellt den Ausweis aus. Das Dokument erhalten Sie anschließend als PDF, auf Wunsch auch per Post.

Ist ein online erstellter Energieausweis gültig?

Ja, sofern ihn eine nach § 88 GModG ausstellungsberechtigte Person ausgestellt hat und der Ausweis eine Registriernummer trägt. Online bezieht sich nur auf den Weg der Datenerhebung, nicht auf den rechtlichen Status des Dokuments.

Kann ich den Energieausweis selbst erstellen?

Sie können die Gebäudedaten selbst zusammenstellen, unterschreiben darf den Ausweis aber nur eine ausstellungsberechtigte Person nach § 88 GModG. Ohne diese Unterschrift und Registriernummer erfüllt das Dokument die gesetzlichen Anforderungen nicht.

Wie lange dauert die Online-Erstellung?

Das hängt vom Ausweistyp ab: Ein Verbrauchsausweis ist meist schneller fertig, weil er auf vorhandenen Abrechnungen basiert. Ein Bedarfsausweis braucht länger, weil die Gebäudedaten berechnet werden. Genaue Zeiten nennt der jeweilige Aussteller [PARTNER_TBD].

Was kostet ein Energieausweis online?

Der Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als der Bedarfsausweis, da keine bauliche Berechnung anfällt. Den konkreten Preis nennt der jeweilige Anbieter [PRICE_TBD].

Gibt es den Energieausweis kostenlos?

Kostenlose Online-Generatoren erstellen Dokumente ohne Prüfung durch einen registrierten Aussteller. Ein Energieausweis ist jedoch nur gültig, wenn eine nach § 88 GModG berechtigte Person ihn mit Registriernummer unterschreibt.


Mehr zum Thema

Entscheidungshilfe: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis · Energieausweis Kosten · Energieausweis Pflicht · Ratgeber: Energieausweis fürs Haus · Energieausweis bei Hausverkauf