Energieausweis bei Vermietung: was Vermieter wissen müssen
Bei jeder Neuvermietung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht: Die Kennwerte gehören in die Anzeige, der Ausweis wird spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsabschluss als Kopie ausgehändigt (§ 80 und § 87 GModG, bis 2026: GEG). Für ein bestehendes Mietverhältnis ohne Mieterwechsel entsteht dagegen keine neue Pflicht.
Wann Vermieter einen Energieausweis brauchen
Der auslösende Moment ist die Neuvermietung, nicht das Mietverhältnis an sich. Sobald eine Wohnung oder ein Haus neu an eine andere Person vermietet wird, egal ob es die erste oder die zehnte Vermietung derselben Einheit ist, greift die Pflicht erneut. Ein laufendes Mietverhältnis ohne Wechsel des Mieters löst dagegen keine neue Ausweispflicht aus.
| Situation | Energieausweis nötig? |
|---|---|
| Neue Anzeige für eine freie Wohnung | Ja, spätestens ab Veröffentlichung der Anzeige |
| Besichtigung mit Interessenten | Ja, Vorlage unaufgefordert spätestens hier |
| Vertragsabschluss mit neuem Mieter | Ja, Kopie an den Mieter aushändigen |
| Bestehendes Mietverhältnis, kein Mieterwechsel | Nein, keine neue Pflicht |
| Verlängerung desselben Mietvertrags | Nein, solange kein neuer Mieter einzieht |
| Untervermietung mit neuem Untermieter | Ja, gilt wie eine reguläre Neuvermietung |
Der Energieausweis selbst ist nach seiner Ausstellung zehn Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GModG). Läuft er während eines laufenden Mietverhältnisses ab, muss er nicht automatisch erneuert werden. Erst die nächste Neuvermietung macht einen gültigen, also nicht abgelaufenen, Ausweis wieder erforderlich.
Bestellen lässt sich ein neuer Ausweis komplett online, den Ablauf zeigt die Seite Energieausweis online erstellen.
Neuvermietung: der Ablauf
Der Prozess von der Anzeige bis zum unterschriebenen Mietvertrag läuft in drei Schritten, in denen der Energieausweis jeweils eine feste Rolle hat:
- Anzeige erstellen. Sobald die Wohnung öffentlich beworben wird, egal ob im Immobilienportal, in der Zeitung oder am Aushang, gehören die Pflichtangaben aus dem Energieausweis in den Text.
- Besichtigung durchführen. Spätestens hier legt der Vermieter den Energieausweis oder eine Kopie unaufgefordert vor, ohne dass der Interessent danach fragen muss.
- Vertrag abschließen. Nach der Unterschrift erhält der neue Mieter unverzüglich eine Kopie des Energieausweises.

Existiert zum Zeitpunkt der Anzeige noch kein Energieausweis, muss er vor der ersten Veröffentlichung beschafft werden. Für eine laufende Vermietung ohne vorhandenen Ausweis bleibt sonst nur, die Anzeige zurückzuhalten, bis der Ausweis vorliegt. Steht statt der Vermietung ein Verkauf der Immobilie an, gelten eigene Fristen und Pflichten, die Regeln beim Hausverkauf fassen sie zusammen.
Pflichtangaben in der Wohnungsanzeige
Wird eine Immobilie in kommerziellen Medien beworben, müssen bestimmte Werte aus dem Energieausweis in der Anzeige stehen (§ 87 GModG). Dazu zählen die Art des Ausweises (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis), der im Ausweis ausgewiesene Wert für den Endenergiebedarf oder -verbrauch sowie der im Ausweis genannte wesentliche Energieträger für die Heizung. Bei Nichtwohngebäuden kommt eine getrennte Angabe für Wärme und Strom hinzu.
Fehlen diese Angaben in einer Anzeige, obwohl zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits ein Energieausweis vorliegt, ist das ein eigenständiger Verstoß unabhängig von der Vorlage- und Aushändigungspflicht. Eine vollständige Übersicht aller Pflichten rund um den Energieausweis, einschließlich der Ausnahmen, steht auf der Seite Energieausweis-Pflicht nach GEG.
Welcher Ausweis für vermietete Objekte
Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern liegt häufig bereits ein Energieverbrauchsausweis nahe, weil die Hausverwaltung die nötigen Verbrauchsdaten aus drei Abrechnungsjahren meist schon vorliegen hat. Bei älteren Gebäuden mit wenigen Wohneinheiten kann dagegen die Wahlfreiheit eingeschränkt sein und nur ein Energiebedarfsausweis infrage kommen. Welcher Ausweistyp im Einzelfall zulässig ist, hängt vor allem vom Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten ab, nicht davon, ob vermietet oder selbst genutzt wird. Sind beide Typen möglich, hilft eine kurze Prüfung in drei Fragen, welcher Ausweistyp zu Ihrem Mietobjekt passt.
Für vermietete Wohnungen und Ein- bis Zweifamilienhäuser gibt die Übersicht Energieausweis für Wohngebäude eine erste Orientierung zur passenden Ausweisart.
Bußgeld und typische Fehler
Verstöße gegen die Vorlage- oder Aushändigungspflicht beim Energieausweis sind nach § 108 GModG bußgeldbewehrt, der gesetzliche Rahmen reicht je nach Art des Verstoßes bis in den fünfstelligen Eurobereich. In der Praxis werden bei einem erstmaligen, versehentlichen Verstoß häufig deutlich niedrigere Beträge verhängt als das gesetzliche Maximum. Drei Fehler kommen bei Vermietungen besonders häufig vor:
- Die Pflichtangaben fehlen komplett in der Anzeige, weil der Energieausweis beim Formulieren nicht zur Hand war.
- Der vorgelegte Ausweis ist bereits länger als zehn Jahre alt und damit ungültig.
- Der Ausweis wird erst nach Vertragsabschluss erwähnt statt spätestens bei der Besichtigung gezeigt.
Häufige Fragen
Brauche ich als Vermieter einen Energieausweis?
Ja, bei jeder Neuvermietung. Für ein bestehendes Mietverhältnis ohne Mieterwechsel entsteht keine neue Pflicht.
Muss der Energieausweis in die Wohnungsanzeige?
Ja. Sobald ein Energieausweis vorliegt, gehören Ausweisart, Endenergiewert und Hauptenergieträger der Heizung in jede kommerzielle Anzeige (§ 87 GModG, bis 2026: GEG).
Darf der Mieter den Energieausweis verlangen?
Der Vermieter legt den Ausweis von sich aus spätestens bei der Besichtigung vor, der Interessent muss nicht danach fragen. Nach Vertragsabschluss erhält der neue Mieter eine Kopie.
Was gilt bei möblierter oder kurzzeitiger Vermietung?
Das Gesetz unterscheidet nicht ausdrücklich nach Möblierung. Bei einer klassischen Wohnraumvermietung mit Mietvertrag gilt die Pflicht wie beschrieben. Bei sehr kurzen, tourismusnahen Vermietformen kann die Einordnung im Einzelfall abweichen, hier lohnt ein Blick in den aktuellen Gesetzestext.
Was droht ohne Energieausweis bei der Vermietung?
Ein Bußgeld nach § 108 GModG ist möglich, die genaue Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes.
Diese Seite bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist der Gesetzestext. Rechtliche Grundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das bis 2026 als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt war; die hier beschriebenen Regelungen zum Energieausweis gelten unter denselben Paragraphennummern unverändert fort, bis die im Gesetz vorgesehenen Neuerungen in Kraft treten. Stand: August 2026, Quelle: gesetze-im-internet.de/geg.