iSFP-Förderung: was die BAFA zahlt
Die BAFA fördert die Energieberatung zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, gedeckelt bei 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 850 Euro für Wohngebäude ab drei Einheiten (Quelle: BAFA, Stand: August 2026). Wer die im iSFP empfohlenen Maßnahmen später umsetzt, kann zusätzlich von einem Förderbonus bei den eigentlichen Sanierungsmaßnahmen profitieren.

Was ein iSFP ist und was die BAFA dafür zahlt
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung. Ein Energieberater oder eine Energieberaterin analysiert das Gebäude und schlägt eine sinnvolle Reihenfolge von Maßnahmen vor, von der Dämmung bis zur neuen Heizung. Die Beratung selbst ist förderfähig, nicht die spätere Umsetzung der Maßnahmen, dafür gibt es andere Förderprogramme.
Der Zuschuss der BAFA beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegt der Höchstbetrag bei 650 Euro, bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten bei 850 Euro (Quelle: BAFA, Stand: August 2026). Ein reales Beratungshonorar für einen iSFP am Einfamilienhaus liegt nach mehreren unabhängigen Marktübersichten meist zwischen 1.300 und 2.500 Euro brutto, der Eigenanteil nach Förderung ergibt sich aus der Differenz zum konkreten Angebot der beauftragten Energieberatung.
Was der iSFP nicht ist
Der iSFP ist keine Pflicht. Er ist eine freiwillige, geförderte Beratungsleistung, kein gesetzlich vorgeschriebener Schritt vor einer Sanierung. Welche Nachrüstpflichten tatsächlich unabhängig davon bestehen, zeigt die Seite Sanierungspflicht: was wirklich gilt.
Der iSFP ist kein Energieausweis. Beide Dokumente haben unterschiedliche Zwecke und unterschiedliche Aussteller-Voraussetzungen, auch wenn dieselbe Fachperson beide Leistungen anbieten kann. Die Unterschiede erklärt die Seite Energieausweis und Sanierung.
Der iSFP garantiert keine automatische Bewilligung späterer Fördermittel. Er erhöht die Erfolgschancen und bringt bei Umsetzung häufig einen Bonus, ersetzt aber nicht die separate Antragstellung für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen.
Kosten, Förderung und der iSFP-Bonus im Überblick
| Baustein | Höhe | Bedingung |
|---|---|---|
| BAFA-Zuschuss zur Beratung | 50 % der förderfähigen Kosten | Beratung durch gelisteten Energieberater, Antrag vor Beauftragung |
| Deckel Ein-/Zweifamilienhaus | max. 650 Euro | gilt je Beratungsvorgang |
| Deckel Wohngebäude ab 3 Einheiten | max. 850 Euro | gilt je Beratungsvorgang |
| iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen (BEG) | 5 Prozentpunkte zusätzlich | ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro, angerechnet auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle |
| Erhöhte Kostenobergrenze mit iSFP | bis 60.000 Euro je Wohneinheit | ohne iSFP liegt die Obergrenze bei 30.000 Euro |
| Gültigkeit des iSFP für den Bonus | 15 Jahre ab Erstellung | Nachweis bei der jeweiligen Einzelmaßnahme |
Quelle: BAFA, KfW, Stand: August 2026. Die konkrete Ausgestaltung des iSFP-Bonus wurde zuletzt zum 21. Juli 2026 angepasst, Förderprogramme dieser Art ändern sich regelmäßiger als andere Teile des Gesetzes, ein Blick auf die aktuellen Merkblätter vor der Antragstellung ist ratsam. Was die zugrunde liegende Energieberatung insgesamt kostet und welche Förderwege es dafür gibt, zeigt die Seite Energieberatung: Kosten und Förderung.
Vom Sanierungsfahrplan zum neuen Energieausweis
Ein iSFP zeigt den Weg zu einem besseren energetischen Zustand, ändert aber für sich genommen noch nichts am bestehenden Energieausweis. Erst wenn die geplanten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt sind, ändern sich die energetischen Kennwerte des Gebäudes. Bei Verkauf oder Neuvermietung nach einer umfassenden Sanierung ist dann meist ohnehin ein neuer, aktueller Ausweis nötig, ein alter Ausweis mit den alten Werten spiegelt den verbesserten Zustand nicht mehr wider. Mehr zum Zusammenhang zwischen beiden Dokumenten steht auf der oben verlinkten Seite zu Energieausweis und Sanierung.
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss gibt es für einen iSFP?
Die BAFA übernimmt 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, gedeckelt bei 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten (Stand: August 2026).
Ist der iSFP verpflichtend vor einer Sanierung?
Nein. Der iSFP ist eine freiwillige, geförderte Beratungsleistung. Gesetzliche Nachrüstpflichten bestehen unabhängig davon, siehe oben den Abschnitt „Was der iSFP nicht ist".
Was bringt der iSFP-Bonus konkret?
Wer bei späteren Einzelmaßnahmen die im iSFP empfohlenen Schritte umsetzt, erhält bei einem förderfähigen Investitionsvolumen ab 30.000 Euro zusätzliche 5 Prozentpunkte Förderung auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle, zudem verdoppelt sich die förderfähige Kostenobergrenze auf 60.000 Euro je Wohneinheit.
Wer erstellt den iSFP?
Eine bei der BAFA gelistete Energieberaterin oder ein gelisteter Energieberater, nicht automatisch dieselbe Person, die später den Energieausweis ausstellt, auch wenn beide Rollen mitunter zusammenfallen können.
Diese Seite bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien der genannten Behörden. Stand: August 2026. Quellen: BAFA, Energieberatung für Wohngebäude, KfW, individueller Sanierungsfahrplan.