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Energieausweis fürs Mehrfamilienhaus

Redaktion Energieausweis-Experte · Stand: August 2026

Für ein Mehrfamilienhaus gilt ein einziger Energieausweis für das gesamte Gebäude, unabhängig davon, wie viele Wohnungen es hat (§ 79 Absatz 2 GModG, bis 2026: GEG). Ab fünf Wohneinheiten besteht dabei immer freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis, die Einschränkung für ältere, kleine Gebäude greift hier nicht.

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Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnungen

Besonderheiten beim Mehrfamilienhaus

Der wichtigste Unterschied zum Einfamilienhaus liegt in der Schwelle von fünf Wohnungen: Nur Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen können unter die Einschränkung nach § 80 Absatz 3 GModG fallen, die bei einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ohne Nachrüstung auf WSchV-1977-Niveau ausschließlich den Bedarfsausweis erlaubt. Bei fünf oder mehr Wohnungen gilt diese Einschränkung nicht, hier haben Eigentümer und Verwaltung immer die Wahl zwischen beiden Ausweistypen, unabhängig vom Baujahr des Gebäudes.

Die zweite Besonderheit betrifft die Datenerfassung. Bei einer zentralen Heizungsanlage lassen sich die Verbrauchswerte des gesamten Gebäudes direkt aus einer gemeinsamen Abrechnung übernehmen. Sind die Wohnungen einzeln beheizt, etwa mit Gasetagenheizungen, müssen die Einzelverbräuche aller Einheiten erst zusammengeführt werden, was die Vorbereitung etwas aufwendiger macht.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis fürs Mehrfamilienhaus

In der Praxis fällt die Wahl bei größeren Mehrfamilienhäusern meist auf den Verbrauchsausweis: Er ist günstiger, schneller zu erstellen und die nötigen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre liegen bei einer verwalteten Immobilie ohnehin vor. Ein Bedarfsausweis lohnt sich vor allem dann, wenn die Bausubstanz besonders gut oder besonders schlecht ist und dieser Umstand im Verkauf oder bei der Vermietung aktiv kommuniziert werden soll, weil er die energetischen Eigenschaften des Gebäudes direkt bewertet statt nur vergangenes Heizverhalten.

Wie sich die beiden Typen im Detail unterscheiden und welche Kriterien bei der Wahl helfen, zeigt die Entscheidungshilfe: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Steht die Wahl bereits fest, geht es direkt zur Bestellung: Verbrauchsausweis online erstellen.

Kosten fürs Mehrfamilienhaus

Ein Verbrauchsausweis für ein Mehrfamilienhaus kostet laut Verbraucherzentrale und co2online meist zwischen 100 und 250 Euro, abhängig von der Zahl der Einheiten (Stand: August 2026). Ein Bedarfsausweis liegt deutlich darüber, weil der Aussteller die Bausubstanz des gesamten Gebäudes im Detail modellieren muss. Auf die einzelne Wohnung umgelegt sinkt der Preis pro Einheit üblicherweise mit der Zahl der Wohnungen, weil sich der Erfassungsaufwand auf mehr Parteien verteilt. Eine vollständige Übersicht aller Preisfaktoren nach Gebäudetyp bietet die Seite was ein Energieausweis kostet. Konkrete Partnerpreise für Ihr Objekt [PRICE_TBD].

Wer trägt die Kosten im Mietshaus?

Bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus trägt der Vermieter die Kosten für den Energieausweis selbst. Die Betriebskostenverordnung listet in ihrer Anlage 1 die auf Mieter umlagefähigen Kostenarten abschließend auf, der Energieausweis gehört nicht dazu. Eine Umlage über die Nebenkostenabrechnung ist also nicht zulässig, unabhängig davon, wie viele Wohnungen im Haus vermietet sind. Was Vermieter sonst bei der Neuvermietung beachten müssen, von der Anzeige bis zur Übergabe, fasst die Seite Energieausweis bei Vermietung zusammen.

Jetzt Energieausweis fürs Mehrfamilienhaus bestellen

Für einzelne Eigentümer im Mehrfamilienhaus

Gehört Ihnen nur eine einzelne Wohnung in einem größeren Mehrfamilienhaus, gilt dasselbe Prinzip wie bei jeder Eigentumswohnung: Für die Vorlage beim Verkauf genügt eine Kopie des bereits bestehenden Gebäudeausweises, eine Neubeauftragung läuft über die Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft. Details dazu, wer in diesem Fall zuständig ist und wie die Kosten verteilt werden, stehen auf der Seite Energieausweis für die Eigentumswohnung.

Häufige Fragen

Braucht jede Wohnung im Mehrfamilienhaus einen eigenen Energieausweis?

Nein. Es gibt einen Energieausweis für das gesamte Gebäude nach § 79 Absatz 2 GModG (bis 2026: GEG), unabhängig von der Zahl der Wohnungen.

Ab wie vielen Wohnungen besteht freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?

Ab fünf Wohnungen gilt immer Wahlfreiheit. Bei weniger als fünf Wohnungen kann die Einschränkung für Altbauten vor 1977 greifen (§ 80 Absatz 3 GModG).

Was kostet ein Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus?

Ein Verbrauchsausweis liegt meist zwischen 100 und 250 Euro für das gesamte Gebäude, ein Bedarfsausweis deutlich darüber (Verbraucherzentrale, co2online, Stand: August 2026).

Kann der Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen?

Nein. Die Betriebskostenverordnung listet die umlagefähigen Kostenarten abschließend auf, der Energieausweis gehört nicht dazu.

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Diese Seite bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist der Gesetzestext. Stand: August 2026.

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Wir stellen selbst keine Energieausweise aus. Die Ausstellung übernimmt ein registrierter Aussteller nach § 88 GEG (bis 2026: GEG, danach GModG) — wir vermitteln den Kontakt und die technische Abwicklung.

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