Energieausweis-Muster: Aufbau und Beispiel
Ein Energieausweis-Muster zeigt beispielhaft, welche Angaben ein Energieausweis enthält und wie sie angeordnet sind: Gebäudedaten, ein farbiger Bandtacho für den Energiekennwert und die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben. Jede ausstellende Fachperson gestaltet das konkrete Dokument etwas unterschiedlich, der grundsätzliche Aufbau ist aber vorgeschrieben und damit vergleichbar.
Wie ein Energieausweis aufgebaut ist
Unabhängig vom konkreten Softwareanbieter der ausstellenden Fachperson enthält jeder Energieausweis dieselben inhaltlichen Blöcke:
- Gebäudedaten: Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Anzahl der Wohneinheiten, Gebäudenutzfläche.
- Energiekennwert mit Bandtacho: ein farbiger Balken von Grün bis Rot, auf dem der konkrete Wert des Gebäudes markiert ist, dazu die Energieeffizienzklasse.
- Angaben zum Ausweistyp: ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt, mit den jeweils passenden Kennwerten.
- Ausstellungsdaten: Datum, Gültigkeit, Registriernummer und Angaben zur ausstellungsberechtigten Person.
- Modernisierungsempfehlungen: Vorschläge für mögliche energetische Verbesserungen am Gebäude; sie gehören unabhängig vom Ausweistyp zum Dokument, sofern solche Maßnahmen möglich sind, verpflichten aber nicht zu einer Umsetzung.

Pflichtangaben und Farbskala
Bei Immobilienanzeigen müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis übernommen werden: der Ausweistyp, der Endenergiebedarf oder -verbrauch, der wesentliche Energieträger für die Heizung sowie bei Wohngebäuden das Baujahr und die im Ausweis genannte Energieeffizienzklasse (§ 87 Absatz 1 GModG, bis 2026: GEG; Stand: August 2026). Diese Pflichtangaben lassen sich direkt aus dem Muster-Layout oben ablesen: Sie stehen im Block „Energiekennwert“ und „Gebäudedaten“. Wann für ein Gebäude überhaupt ein Energieausweis vorliegen muss, fasst die Seite Energieausweis-Pflicht nach GEG zusammen.
Die Farbskala des Bandtachos reicht von Grün (niedriger Kennwert, effizientes Gebäude) über Gelb und Orange bis Rot (hoher Kennwert, energetisch schwaches Gebäude). Sie ist an die Farbskala von Haushaltsgeräte-Labels angelehnt und soll auf einen Blick eine grobe Einordnung ermöglichen, ohne die genauen Zahlenwerte lesen zu müssen.
Muster ist nicht gleich amtliches Formular
Ein wichtiger Hinweis: Ein Energieausweis-Muster im Internet, auch das oben gezeigte, ist eine beispielhafte, vereinfachte Darstellung zu Lernzwecken, kein amtliches Formular und kein Ersatz für den tatsächlichen, individuell berechneten Ausweis eines Gebäudes. Der echte Energieausweis wird ausschließlich von einer nach § 88 GModG (bis 2026: GEG) ausstellungsberechtigten Fachperson erstellt.
Wie sich die einzelnen Blöcke im Detail lesen lassen, insbesondere der Bandtacho, erklärt der Beitrag Energieausweis richtig lesen. Wer statt eines Musters gleich den echten Ausweis für das eigene Gebäude braucht, kann ihn beim Fachpartner in Auftrag geben: Energieausweis online erstellen.
Häufige Fragen
Was steht auf einem Energieausweis?
Gebäudedaten, ein farbig dargestellter Energiekennwert, Angaben zum Ausweistyp, Ausstellungsdatum und Registriernummer, dazu Modernisierungsempfehlungen der ausstellenden Fachperson.
Welche Angaben aus dem Energieausweis müssen in Immobilienanzeigen stehen?
Ausweistyp, Endenergiebedarf oder -verbrauch, der wesentliche Energieträger für die Heizung sowie bei Wohngebäuden das Baujahr und die im Ausweis genannte Energieeffizienzklasse (§ 87 Absatz 1 GModG).
Ist ein Energieausweis-Muster aus dem Internet gültig?
Nein. Ein Muster dient nur zur Veranschaulichung des Aufbaus. Gültig ist ausschließlich ein individuell für ein konkretes Gebäude erstellter Ausweis einer ausstellungsberechtigten Fachperson.
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Diese Seite bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist der Gesetzestext. Rechtliche Grundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das bis 2026 als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt war; die hier beschriebenen Regelungen gelten unter denselben Paragraphennummern unverändert fort, bis die im Gesetz vorgesehenen Neuerungen in Kraft treten. Stand: August 2026.